Nur mit Passierschein A38

Größere Veranstaltungen kann man nicht einfach so spontan durchführen – das Vorhaben muss immer geprüft und genehmigt werden. Manches davon mag einem umständlich und überflüssig erscheinen, aber am Ende geht es einfach darum, dass niemandes Rechte verletzt werden und keine Menschen zu Schaden kommen können. Dafür muss man sich eben etwas Zeit nehmen.

Erste Anlaufstelle ist die lokale Stadtverwaltung oder das zuständige Landratsamt. Hier gibt es Informationen, welche spezifischen Anforderungen und Richtlinien für öffentliche Veranstaltungen gelten. Denn das kann leider von einer Stadt oder einem Landkreis zum anderen variieren. Die frühzeitige Planung ist gerade im Umgang mit den Behörden wichtig, da Fristen eingehalten werden müssen und die Bearbeitung auch mal länger dauern kann.

Für das Genehmigungsverfahren braucht man auf jeden Fall die Basisinformationen zum Event: Worum geht es? Was ist geplant? Und wie viele Menschen sollen kommen? Anträge und Unterlagen sollten möglichst vollständig ausgefüllt werden. Und im Zweifel gilt: einfach zum Telefon greifen und bei den Behörden anrufen. Im persönlichen Gespräch lassen sich Probleme und Missverständnisse schnell klären.

Wer ist zuständig?

Wisst ihr schon, wo euer CSD stattfindet soll? Danach entscheidet sich auch, wo ihr die Genehmigungen einholen müsst.

Die Nutzung städtischer öffentlicher Plätze beantragt man bei der Stadtverwaltung. Dabei muss man meist Sicherheitspläne vorbereiten, bestimmte Vorschriften beachten und sich mit städtischen Diensten abstimmen.
Hier gilt ähnliches wie in der Stadt. Wenn man öffentliche Verkehrswege nutzen oder in geschützten Gebieten auftreten möchte, gibt es meist noch zusätzliche Auflagen und Genehmigungen.

Egal, wie gut man sich versteht – mit den Eigentümer*innen des Eventgeländes sollte man auf jeden Fall klare Abmachungen treffen. Am besten hält man schriftlich fest, wie die Mietbedingungen aussehen und Dinge wie Sicherheit und Reinigung gehandhabt werden sollen.

Demonstrationen muss man anmelden

Das Versammlungsrecht ist in Deutschland Teil des Grundgesetzes und als solches besonders geschützt. Aber ganz ohne den Dienstweg geht es halt trotzdem nicht: Ein Christopher Street Day (CSD) muss als Versammlung unter freiem Himmel bei den Behörden – meist Polizei oder Ordnungsamt – angemeldet werden. Viele Städte bieten dafür auf ihren Webseiten Formulare zum Ausfüllen an. Abgefragt werden zum Beispiel Zweck, Datum, Uhrzeit, Teilnehmer*innenzahl und Wegplanung.

Gerade mit dem Thema Zugweg solltet ihr euch in Ruhe beschäftigen und detailliert planen: Einerseits wollt ihr natürlich auffallen und sichtbar sein – andererseits sollte die Strecke für die Teilnehmenden sicher sein, der lokale Verkehr und die Belange der Anwohner*innen sind auch wichtige Faktoren. Denkt auch hier unbedingt an die Barrierefreiheit! Polizei und Straßenverkehrsamt kümmern sich dann um begleitende Maßnahmen wie Sperrungen und Umleitungen.

Demonstrationen muss man anmelden

Das Versammlungsrecht ist in Deutschland Teil des Grundgesetzes und als solches besonders geschützt. Aber ganz ohne den Dienstweg geht es halt trotzdem nicht: Ein Christopher Street Day (CSD) muss als Versammlung unter freiem Himmel bei den Behörden – meist Polizei oder Ordnungsamt – angemeldet werden. Viele Städte bieten dafür auf ihren Webseiten Formulare zum Ausfüllen an. Abgefragt werden zum Beispiel Zweck, Datum, Uhrzeit, Teilnehmer*innenzahl und Wegplanung.

Gerade mit dem Thema Zugweg solltet ihr euch in Ruhe beschäftigen und detailliert planen: Einerseits wollt ihr natürlich auffallen und sichtbar sein – andererseits sollte die Strecke für die Teilnehmenden sicher sein, der lokale Verkehr und die Belange der Anwohner*innen sind auch wichtige Faktoren. Denkt auch hier unbedingt an die Barrierefreiheit! Polizei und Straßenverkehrsamt kümmern sich dann um begleitende Maßnahmen wie Sperrungen und Umleitungen.

Sicher ist sicher

Die Polizei steht euch beim Thema Sicherheit hilfreich zur Seite. Sprecht deshalb frühzeitig mit den zuständigen Stellen. Das betrifft einerseits eure Planung: Eventuell gibt es Einschränkungen bezüglich eurer gewählten Route, der Zeit oder der Größe der Demonstration. Außerdem kann euch die Polizei Vorgaben machen zu den Sicherungsmaßnahmen: Wieviele Ordner*innen ihr braucht, welche Absperrungen nötig sind und wie die Notfallpläne aussehen müssen. Vergesst nicht: Hier geht es um euer aller Sicherheit!

Plant ihr einen Zug mit Wagen? Dann müsst ihr diese auch vom TÜV checken lassen. Die Prüfer*innen schauen sich an, ob die Wagen verkehrstüchtig sind und keine Gefahr für die Besetzung oder die Zuschauer*innen darstellen. Beim TÜV gibt es genaue Infos, welche Abmessungen so ein Wagen haben darf und wie die Aufbauten aussehen müssen. Mit diesen Checklisten können Interessierte an die Gestaltung gehen. Im Vorfeld der Veranstaltung nehmen die Prüfer*innen die Wagen häufig nochmals ab und geben sie frei.

Make some noise

Wahrscheinlich wollt ihr nicht nur sichtbar, sondern auch hörbar sein. Auch in Sachen Lautstärke gibt es in Deutschland aber Richtlinien: In bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten gelten Lärmgrenzwerte. Meldet also die von euch geplanten Zeiten und Aktivitäten, die Lärm erzeugen – zum Beispiel eine Demo mit Musik oder Kundgebungen –, und lasst euch von den Grenzwerten befreien. Dabei kann es auch hilfreich sein, direkt die möglichen Bedenken der Behörden oder der Anwohner*innen aufzunehmen und Pläne zur Lärmminderung für sensible Bereiche zu entwickeln.

Apropos Musik: Sobald ihr – egal ob mehr oder weniger – bekannte Lieder abspielen wollt, müsst ihr die Rechte der Künstler*innen beachten. Die Urheberrechte auf Veranstaltungen werden in Deutschland von der GEMA verwaltet. Dort könnt ihr euch online berechnen lassen, welcher Betrag für Musik anfällt, und das auch direkt anmelden. Die Gebühren hängen dabei unter anderem davon ab, wie lange ihr Musik spielt, wo sie läuft und wie viele Menschen zuhören.